Liebe Eltern,
auf dieser Unterseite möchten wir Ihnen sowohl wechselnde Informationen zu aktuellen Themen zur Verfügung stellen, als auch einen Downloadbereich für Formulare u.ä. einrichten.
Wenn Sie Wünsche haben, was wir hier einstellen sollen, oder ggf. auch mal einen Fehler finden, scheuen Sie bitte nicht, sich bei uns zu melden, denn umso effektiver können wir das Angebot für Sie gestalten.
Informationen
Informationen zu den Mitwirkungsmöglichkeiten (-Gremien) in Schule
Wichtige Termine:
Am 07.08.2024 hat die Schulkonferenz folgende beweglichen Ferientage für das Schuljahr 2024/2025 verabschiedet:
Rosenmontag, 03.03.2025
Veilchendienstag, 04.03.2025
Aschermittwoch, 05.03.2025
Fr. nach Chr. Himmelfahrt, 30.05.2025
Am 20.06.2025, dem Freitag nach Fronleichnam, wird unser Schulfest zum 150-jährigen Jubiläum stattfinden.
Am 29.04.2025 hat die Schulkonferenz folgende beweglichen Ferientage für das Schuljahr 2025/2026 verabschiedet:
Rosenmontag, 16.02.2025
Veilchendienstag, 17.02.2025
Fr. nach Fronleichnam, 05.06.2025

Um einheitliche Ergebnisse beim Waffelbacken erreichen zu können, bitten wir um Einhaltung dieses Rezeptes für unsere Schulfeste und Waffeltage:
300g weiche Margarine, 250g Zucker, 2 Pk Vanillezucker, 6 Eier (Größe M), 300g gesiebtes Weizenmehl, bis zu ca. 150ml Milch nach Bedarf bis zur gewünschten Konsistenz (leicht dickflüssig)
Gemeinsam vor Infektionen schützen
Immer wieder kommt es zu Situationen, in denen Kinder an Krankheiten erkranken, die meldepflichtig sind und somit von uns auch die Information aller Eltern einer betroffenen Klasse erfordert. Wir sind verpflichtet, bestimmte Krankheiten dem Gesundheitsamt zu melden, wenn diese in der Schule auftreten. Dafür benötigen wir natürlich Ihre Mitarbeit, in dem Sie uns über die entsprechenden Infektionen Ihrer Kinder informieren.
Neben der allgemeinen Belehrung für Eltern und Sorgeberechtigte gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes, möchten wir an dieser Stelle die Möglichkeit bieten, sich jederzeit über die gängigsten Krankheiten in Gemeinschaftseinrichtungen zu informieren. In den einzelnen Merkblättern erhalten Sie Informationen zu den Krankheiten, Symptomen, Übertragungsmöglichkeiten und etwaiger vorbeugender Maßnahmen, sowie Kontaktdaten für Nachfragen zu einzelnen Krankheiten. Sie finden diese, hier unter Merkblätter verlinkt, von der Internetseite des EN-Kreises unter der Rubrik „Formulare“. Ebenso können Sie dort die Vorgaben der Wiederzulassung erkrankter Personen und ggf. auch von Kontaktpersonen nachlesen.
ACHTUNG! Gemäß §34 des Infektionsschutzgesetzes dürfen Personen, die an den unten aufgeführten Krankheiten erkrankt oder dessen verdächtig oder die verlaust sind, die Räume, die dem Betrieb der Gemeinschaftseinrichtung dienen nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen. Dies gilt so lange, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit oder die Verlausung durch die Person nicht mehr zu befürchten ist.
(Cholera, Diphtherie, Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC), virusbedingtem hämorrhagischen Fieber, Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis, Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte), Keuchhusten, ansteckungsfähiger Lungentuberkulose, Masern, Meningokokken-Infektion, Mumps, durch Orthopockenviren verursachte Krankheiten, Paratyphus, Pest, Poliomyelitis, Röteln, Scharlach oder sonstigen Streptococcus pyogenes-Infektionen, Shigellose, Skabies (Krätze), Typhus abdominalis, Virushepatitis A oder E, Windpocken)
Es geht hierbei also darum, dass wir uns darauf verlassen, dass Sie in den o.g. Fällen für eine ärztliche Versorgung Ihres Kindes sorgen, die je nach Wiederzulassungstabelle z.B. durch die Verordnung eines Antibiotikums erforderlich ist. Auch wenn Ärzte grundsätzlich nicht verpflichtet sind in diesen Fällen ein ärztliches Attest auszustellen, so dürfen wir dies in Zweifelsfällen sehr wohl einfordern. Dies erfolgt in der Regel aber durch eine schriftlich begründete Bitte an den Arzt, die von der Schulleitung ausgestellt wird.
Apps und Lernsoftware als ergänzende Unterrichtsmaterialien
Die letzten Jahre haben gerade im Bereich der Digitalisierung und der Entwicklung von Apps und Software zum Lernen eine rasante Entwicklung vollzogen. Mit Ihrer Einwilligung können wir die Ergebnisse und Lernfortschritte dokumentieren und für die Weiterarbeit nutzen. Aktuell nutzen wir vor allen Dingen drei Apps bei der Arbeit mit den IPads, über die Sie sich hier gerne informieren können.