Abholzeiten in der OGS

Im September 2016 fachte die Diskussion um die Abholzeiten in der Betreuung erneut auf – und dies nicht nur an unserer Schule, sondern landesweit. Um Sie über die aktuellen Informationen in Kenntnis zu setzen, möchten wir Ihnen hier kurz erläutern, welche Informationen wir nach gemeinsamen Gesprächen mit den einzelnen Verantwortlichen erhalten haben.

Ausgangspunkt für die Diskussionen war eine landesweite GPA-Prüfung, die zur Folge hatte, dass die OGS-Träger dazu aufgefordert wurden, alle Eltern einer Kommune darauf hinzuweisen, dass die vertraglich vereinbarten Abholzeiten einzuhalten seien. So ist der OGS-Träger unter anderem verpflichtet, Anwesenheitslisten zu führen und nachzuweisen, dass die in der OGS betreuten Schülerinnen und Schüler in der Regel bis mindestens 15.00 Uhr an fünf Tagen in der Woche teilnehmen.

Anlässlich der o.a. landesweiten GPA-Prüfungen ist es in benachbarten Städten bei Abweichung zu Rückforderungsansprüchen gegenüber Schul- und OGS-Trägern gekommen.

Hinsichtlich einheitlicher Verfahrensabläufe finden zurzeit Abstimmungsgespräche zwischen den Schulen, Trägern, der Kommune und der Bezirksregierung statt, über deren Ergebnisse wir Sie auch hier informieren werden.

Bis dahin möchten wir Sie bitten, die vom Schulträger ausgegeben Hinweise zu beachten: [button type=“primary“ size=“xs“ target=“_blank“ link=“http://bruchschule-witten.de/wp-content/uploads/2016/09/ogs_teilnahme.pdf“] OGS-Teilnahme [/button]

Wir wissen um die vom Betreuungsangebot zum Teil abweichenden Betreuungsbedarfe, können an vielen Schulen aber nur die aktuell bestehenden Möglichkeiten anbieten. Nehmen Sie bei Fragen bitte rechtzeitig Kontakt mit uns oder den beteiligten Partnern auf, denn wir erreichen nichts, wenn wir gegeneinander arbeiten. Nur im Dialog und vertrauensvollem Austausch wird es uns gelingen, gemeinsam Lösungsansätze oder notwendige Hinweisen für anzustrebende Veränderungen anzustoßen.