Es gibt mittlerweile viele Informationen zu dem Virus selbst und zum Umgang mit diesem bzw. zu Verhaltensregeln. Die Informationen, die auch unsere schulischen Abläufe beeinflussen oder eben betreffen, versuchen wir an dieser Stelle für Sie immer wieder zu aktualisieren und zum Teil auch zu archivieren. Die offiziellen Informationen rund um das Corona-Geschehen können Sie auf den Seiten des Schulministeriums nachlesen. Aufgrund der Fülle der Informationen, werden tagesaktuelle Hinweise über die eingerichtete schul.cloud mitgeteilt.
Präsenzunterricht
Vorherige Informationen:
Ab wann tritt die Notbremse in Kraft?
Handlungsempfehlungen des Ministeriums,
wenn ein Kind erkrankt ist
„Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt sein, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist eine individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten.“
[Quelle: https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/elterninfo-wenn-mein-kind-zuhause-erkrankt-handlungsempfehlung – abgerufen am 03.09.2020]
Wie der Ablauf bei einer Erkrankung sein sollte und was Eltern nach und nach tun sollten, hat das Ministerium in einem Schaubild dargestellt, das wir Ihnen hier zur Verfügung stellen möchten.
"Pandemie-Konzept"
Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW hat uns Schulen dazu aufgefordert, die organisatorischen und pädagogischen Überlegungen des Lehrens und Lernens, unter der besonderen Herausforderung des stetig drohenden Wechsels zwischen dem Präsenzlernen (also dem Lernen in der Schule) und dem Distanzlernen (dem Lernen zuhause), in einem schulischen Konzept zu verankern. Wir haben uns bemüht, Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte so anzusprechen, dass Sie uns folgen und weiter unterstützen können, damit wir „jetzt erst recht“ zusammen LEBEN-LERNEN-LACHEN können.
Bitte achten Sie genau auf den Verlauf beginnender Erkrankungen:
Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens soll die Schule den Eltern unter Bezugnahme auf § 43 Absatz 2 Satz 1 SchulG empfehlen, dass eine Schülerin oder ein Schüler mit dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden soll. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die Schülerin oder der Schüler wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen.
[Quelle: https://www.schulministerium.nrw.de/presse/hintergrundberichte/wiederaufnahme-eines-angepassten-schulbetriebs-corona-zeiten-zu-beginn – abgerufen am 06.08.2020]
Um den Schulbetrieb so lange wie möglich aufrecht erhalten zu können, bitten wir Sie dringend um die Einhaltung der Maßnahmen zum Hygieneschutz.
Bitte beachten Sie:
- Besorgen Sie ausreichend Masken für Ihr Kind, damit diese gewechselt / gereinigt werden können. Uns stehen keine Ersatzmasken zur Verfügung.
- Eltern dürfen das Schulgelände nur mit vorab vereinbartem Termin betreten. Wir müssen alle Besucher dokumentieren – bitte bringen Sie Ihr Kind nur bis zum Schulhofrand und holen es dort auch wieder ab. Termine können nur telefonisch oder per Mail vereinbart werden.
Wenn wir uns alle an die Regeln halten und uns gegenseitig daran erinnern, schaffen wir es vielleicht, so lange wie möglich mit Ihren Kindern LEBEN-LERNEN-LACHEN zu können.
Susanne Daum & Anne Rüthers