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Leider nicht erlaubt!

Am Morgen des 18.08. wurden wir leider aufgefordert, dass Banner der Verkehrswacht  zur Schulwegsicherheit abzunehmen, das für Aufmerksamkeit bei den Autofahrern gegenüber unseren Schulkindern sorgen sollte.

Die offizielle Begründung lautet: „In einer Entfernung von 15m von Kreuzungen, Einmündungen, Kreisverkehren und gegenüber denselben ist eine Plakatierung nicht erlaubt.“

Wir können es nur akzeptieren, andere Kommunen haben scheinbar andere Regeln. Schade, denn genau die Kreuzung sehen wir als Gefahrenquelle und alternative Orte, an denen es uns (auch ohne Antragsverfahren) erlaubt werden würde, halten wir nicht für zielführend, gefährlich oder einfach zu weit weg.

Viele Eltern haben sich bereits entrüstet an uns gewandt, dass es im Verlaufe des Jahres weitaus fragwürdigere Aushänge gäbe, die einen Autofahrer vom Verkehr ablenken könnten – wir mussten uns an die Vorschriften halten, aber vielleicht erreichen wir mit diesen Artikeln ja ein Umdenken für die Zukunft, oder einen Anstoß für eine etwaige Geschwindigkeitsbegrenzung in dem Bereich Annenstraße / Ardeystraße.

Passen Sie weiter gut auf sich und Ihre Kinder auf und vielleicht helfen Sie dem ein oder anderen Kind über die Straße oder haben ein Auge auf dieses, damit niemand übersehen oder gar verletzt wird. Auf der oben verlinkten Seite der Verkehrswacht können Sie interessante Informationen für einen sicheren Schulweg erhalten.