Übergang in die Sek I

Nach dem Übergang von der KiTa in die Grundschule steht einem Kind mit dem Übergang in die Sekundarstufe I, dem Besuch einer weiterführenden Schule, ein weiterer entscheidender Übergang bevor, bei dem es von allen Seiten bestmöglich unterstützt werden sollte.

Ein Baustein in diesem großen Feld der Beratungen und Entscheidungen sind die sogenannten Übergangsgespräche, bei denen unsere Lehrkräfte die Eltern der aktuellen Viertklässler darüber informieren, für welche Schulform sie ein Kind als geeignet sehen.

Auf der Grundlage des Lern- und Leistungsverhaltens des Kindes und aber auch der Lern- und Leistungsentwicklung der vergangenen Jahre empfehlen wir den Eltern eine Schulform. Aber auch wir haben keine Glaskugel und können nicht wissen, welche Entwicklung die Kinder noch nehmen werden. Eine entscheidende Entwicklung, die Pubertät, geschieht erst, wenn die Kinder unsere Schule bereits verlassen haben und in dieser haben sich einzelne Kinder anders entwickelt, als wir es erwartet hatten. In den meisten Fällen jedoch erhielten wir in den letzten Jahren die Rückmeldung der weiterführenden Schulen, dass unsere Empfehlungen mit den Einschätzungen der dortigen Lehrkräfte übereinstimmten. Unbenommen bleibt: Sie als Eltern entscheiden, wo Sie Ihr Kind anmelden!

Wir können Ihnen nur anbieten uns zu vertrauen und sich bei den Beratungs- und Informationstagen der weiterführenden Schulen Informationen einzuholen und ggf. dort um Rat zu bitten.

Abweichende Regelung bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, sowie Kindern in der sogenannten Erstförderung:

Kinder, die einen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf haben, erhalten mit ihrem Zeugnis keinen Anmeldeschein, da sich die Regionalkonferenz (unter anderem mit Vertreterinnen des Schulamtes) um die Zuweisung zu weiterführenden Schulen kümmert. Die Eltern werden entsprechend informiert.

Ähnlich wird bei Kindern verfahren, die sich durch Zuwanderung noch in der sogenannten „Erstförderung“ befinden, das heißt, die noch keinem Bildungsgang zugeordnet sind und keine „normalen Notenzeugnisse“ erhalten. Zu einem etwas späteren Zeitpunkt wird auch in deren Fällen im Rahmen einer Regionalkonferenz über die Zuweisung zu den weiterführenden Schulen entschieden.

In beiden Fällen erfolgt der Kontakt der Eltern zu den Schulen erst dann, wenn die zugewiesene Schule mitgeteilt wurde.

Ergänzende sachliche Hinweise zu den Schulformen und zum Übergang finden Sie auch auf den Seiten des Schulminsiteriums NRW:

Als Regelschulen können Sie Ihr Kind in Witten an den folgenden Schulen anmelden. Über die (vorhandenen) Hompages der Schulen erhalten Sie ggf. weiterführende Hinweise zu Informationsveranstaltungen, Möglichkeiten zur Beratung oder zumindest Kontaktdaten:

Hauptschule: wird in Witten nicht mehr angeboten

Realschulen: Helene-Lohmann-Schule; Adolf-Reichwein-Schule

Gesamtschulen: (neu) Otto-Schott-Gesamtschule; Holzkamp-Gesamtschule; Hardenstein-Gesamtschule;

Gymnasien: Ruhr-Gymnasium; Schiller-Gymnasium; Albert-Martmöller-Gymnasium