Schulanmeldung

Treffen Sie die richtige Wahl!

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Mit der Schulanmeldung treffen Sie eine wichtige Entscheidung für Ihr Kind, aber auch für sich als Eltern, als Familie.

Sie haben bei der Anmeldung die freie Wahl, an welcher Schule Sie Ihr Kind anmelden möchten und Sie haben sicherlich gute Gründe dafür. Einen Anspruch auf einen Schulplatz hat Ihr Kind nur an der Ihnen nächstgelegenen Schule, welche in der Regel den Vorteil bietet, dass Ihr Kind den Schulweg mit Schulkindern aus der Nachbarschaft bestreiten kann.
Welche Schule dies ist, können Sie dem Anmeldeschein entnehmen, den Sie durch den Schulträger – die Stadt Witten – mit den Anmeldeunterlagen erhalten (haben), wenn Ihr Kind schulpflichtig wird und im Folgejahr eingeschult werden muss.

Suchen Sie einen Schulplatz für Ihr Kind aufgrund eines Umzuges, nehmen Sie bitte per E-Mail mit uns Kontakt auf und senden Sie uns die relevanten Daten (Name & Geburtsdatum des Kindes, Anschrift, Umzugsdatum, vorherige Schule). Bitte beachten Sie, dass wir nur Kinder aufnehmen müssen, für die wir die nächstgelegene Schule sind. 

Über die tatsächliche Aufnahme an der Schule entscheidet die Schulleitung. Die Entscheidung für einen möglicherweise gewünschten OGS-Platz ist unabhängig von der schulischen Aufnahme, erfolgt an der Bruchschule durch die AWO und obliegt Kriterien, auf die sich die Träger der einzelnen Betreuungsmaßnahmen in Witten geeinigt haben.

Bitte bedenken Sie, dass bei der Vergabe der Betreuungsplätze die Kinder Vorrang haben, die im Einzug der Schule liegen. Sollten Sie also dringend einen Betreuungsplatz benötigen und nicht zum Einzug unserer Schule gehören, denken Sie bitte gut nach, ob Sie notfalls alternative Betreuungsmöglichkeiten haben, für den Fall, dass wir Ihnen trotz Schulplatz keinen OGS-Platz anbieten können. Hinweise zu unserer OGS und die entsprechenden Informationen für die Anmeldung finden Sie auf den Seiten der AWO.  Hier finden Sie Hinweise zur Anmeldung für das kommende Schuljahr.

Nach dem neuen Anmeldeverfahren für Schulanfänger müssen Sie den Anmeldeschein bei Ihrer Wunschschule abgeben (ein bloßer E-Mail Versand reicht nicht aus, das Original muss der Schule bitte vorgelegt werden!)- bitte achten Sie darauf, dass dieser vollständig ausgefüllt und von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben sein muss! 

Nach dem festgelegten Datum, bis zu dem Sie den Anmeldeschein abgeben können, wird an allen Schulen geprüft, wie viele Anmeldungen eingegangen sind und wer aufgenommen werden kann. 

Erst dann erhalten Sie einen persönlichen Termin für das sogenannte Schulspiel, zu dem Sie weitere Unterlagen mitbringen müssen (Geburtsurkunde, ggf. gerichtlicher Nachweis über das alleinige Sorgerecht bzw. bei getrennt lebenden Eltern die Daten beider Erziehungsberechtigter).

In einer Gruppe mit bis zu vier Kindern werden Lehrkräfte unserer Schule dann ca. 20-30 Minuten Spiele und Übungen mit den Kindern durchführen. In dieser Zeit können Sie kurz Informationen mit der Schulleitung / dem Sekretariat austauschen.

Da wir die Meinung vertreten, dass Eltern und Kinder unterschiedliche Interessen bei der Schulwahl verfolgen bzw. einen anderen Blick auf die Schule werfen, trennen wir die Informationen für Kinder und Eltern. Wir haben uns vor einigen Jahren dazu entschieden, dass an der Bruchschule kein Tag der offenen Tür stattfindet.  

Zunächst möchten wir Sie bitten, sich anhand unserer Homepage und über tagesaktuelle Dinge ggf. auch bei Facebook zu informieren. Vielleicht kommen Sie auch mit anderen Eltern ins Gespräch. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Privatführungen durchführen.

Wenn Sie dringende Anliegen haben, schreiben Sie uns bitte eine Mail, wir versuchen Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten.

Wird Ihr Kind an der Bruchschule aufgenommen, erfolgt die Klassenbildung anhand vieler verschiedener Kriterien:

  • ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen
  • Alter
  • Leistungsvermögen
  • soziale, religiöse und nationale Herkunft
  • individuelle Förderaspekte
  • pädagogische Empfehlungen der KiTa
  • u.v.m.


In Witten ist der Termin für den Versandt der Aufnahmebescheide zentral geregelt und erfolgt zum 15. Februar des Jahres, in dem die Einschulung stattfindet. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir vor diesem Termin keine gesicherten Auskünfte über mögliche Aufnahmen geben dürfen.

Bitte haben Sie weiterhin Verständnis dafür, dass wir nicht jeden Wunsch nach freundschaftlichen Zusammensetzungen erfüllen können und versprechen Sie Ihrem Kind bitte nicht, mit wem es in welche Klasse kommt. Immer wieder entscheiden kurzfristige, unvorhersehbare Ereignisse über Änderungen – zuweilen unterscheiden sich die Wünsche einzelner Eltern auch stark von denen der Kinder oder unseren Einschätzungen.

Langjährige Erfahrung zeigt, dass Ihr Kind schnell neue Freunde findet und dass die erste Klassenlehrerin oder der erste Klassenlehrer für Ihr Kind besonders wichtig wird, auch wenn Ihnen als Eltern unter Umständen andere Wünsche vorschwebten.

Ihr Kind besucht die Schule – und genau um dieses kümmern wir uns, damit es täglich „leben – lernen – lachen“ kann.