Schulordnung

An unserer Schule leben täglich viele Menschen unter einem Dach. Damit sich alle beim Lernen und bei der Arbeit ungestört wohl fühlen können, brauchen wir einige Vereinbarungen, an die sich im besten Fall jeder hält.

Schulregeln: 

Ein Aspekt der letzten Jahre war daher zum Einen die Neugestaltung der Schulregeln. Zur besseren Merkfähigkeit wurden übergeordnete Regeln auf „10 Finger“ aufgeteilt. Dabei wird eine Hand mit 5 Regeln auf den Unterricht bezogen, eine Hand mit 5 Regeln auf die Pausen und es erfolgte auch ein Austausch mit unseren Mitarbeiterinnen in der OGS zum „Wechsel der ersten Hand“ für den Zeitraum, den die Kinder in der OGS verbringen, da sich diese in Nuancen unterscheiden.

Viele Dinge scheinen vielen Eltern und Kindern selbstverständlich zu sein, sie sind tatsächlich aber nicht jedem Kind oder deren Eltern geläufig. Wir legen Wert auf eine gewisse Grundhaltungen im Umgang miteinander und lassen uns auch gerne „konservativ“ nennen, wenn wir darauf Wert legen, dass wir an unserer Schule grüßen, „Bitte“ und „Danke“ sagen, uns weder mit Worten noch mit Taten verletzen und uns in Notlagen helfen, egal ob wir befreundet sind oder nicht.

Immer wieder ist in der Presse von einer „Verrohung der Gesellschaft“ oder auch konkret „Verrohung an den Schulen“ die Rede. Tatsächlich blickten auch wir mit Sorge auf einige Veränderungen und Missstände, da sie uns und vor allen Dingen den Kindern im Alltag tatsächlich das Leben-Lernen-Lachen, unser Leitbild erschweren…aber wir  gaben und geben auch weiter nicht auf! Wir rappeln uns immer wieder auf und treffen zum Glück noch immer auf viel mehr nette, freundliche und hilfsbereite Kinder und Eltern.

Daher freuen wir uns stets über Hilfen und Ideen, die uns im Alltag dabei unterstützen, unseren eigentlich „Job“, die Arbeit mit den Kindern so störungsfrei wie möglich durchzuführen.

Erziehungsvereinbarung:

Kinder brauchen eine gute Schule. Wie gut diese sein kann hängt maßgeblich von der Einstellung und dem Verhalten der Erziehungsberechtigten, sowie der Bereitschaft der Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus ab.

Damit dies gelingt, möchten wir hier alle Eltern über die vereinbarten Regeln informieren, die für das Kind im Schulalltag gelten. Hinzu kommen die elterlichen Aufgaben, zu denen gehört, dass die Kinder mit den notwendigen Materialien ausgestattet werden, dass Kinder pünktlich kommen, bei Krankheit abgemeldet werden usw.

Ab dem Schuljahr 2024/2025 unterschreiben Eltern, Schule und das Kind eine Erziehungsvereinbarung zum Eintritt in unsere Schule, mit der wir unseren Regeln Nachdruck verleihen und eine Verbindlichkeit für ein friedliches Leben – Lernen – Lachen an der Bruchschule schaffen möchten.

Die Vereinbarung wird mit den Kindern in der Schule und mit den Eltern an Informationsabenden besprochen, Sie kann aber auch vorab oder auch im Nachhinein hier noch einmal eingesehen werden.

Erziehungsvereinbarungen – Schulregeln_Elternunterstützung

Situationsbezogene Regelungen:

„Fahrzeuge der Kinder“

Alle Kinder können und dürfen mit dem Fahrrad oder z.B. auch einem Roller zur Schule kommen. Bitte überlegen Sie als Eltern gut, ob Ihr Kind sich dafür sicher genug im Straßenverkehr bewegt und ob das Fahrzeug Ihres Kindes die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen erfüllt bzw. ob Ihr Kind zuverlässig zum eigenen Schutz einen Helm trägt.

Weiterhin weisen wir darauf hin, dass alle Fahrzeuge außerhalb des Schulgebäudes „geparkt“ werden müssen, im Idealfall angeschlossen werden und dass diese nicht über die Schule versichert sind.

Alkohol-, Drogen- und Rauchverbot

Das Mitführen und der Konsum von Alkohol, Drogen und drogenähnlichen Substanzen ist auf dem Schulgelände untersagt. Über Ausnahmen im Rahmen von schulischen Veranstaltungen entscheidet die Schulkonferenz. (vgl. SchulG NRW §54 (5))

Aushänge und Plakate

Bekanntmachungen, Plakate und das öffentliche Bewerben von Veranstaltungen o.a. Dingen muss der Schulleitung vorgelegt und von dieser genehmigt werden.

Betreten des Schulgebäudes

Die Schülerinnen und Schüler betreten und verlassen das Schulgebäude in der Regel selbstständig und ohne Begleitung der Eltern / Erziehungsberechtigten. Letztere haben selbstverständlich Zutritt, wenn diese einen Termin vereinbart haben oder sonstige besondere Situationen den Zutritt erfordern / erwünschen (Sitzung von Gremien, kurzfristige Begleitung in Krankheitsfällen, Feierlichkeiten o.ä.).

Gäste sind uns grundsätzlich willkommen, bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass wir aufgrund begrenzter Bürozeiten und der Unterrichts- und Betreuungsverpflichtung nicht durchgängig ansprechbar sind. Bitte kündigen Sie Ihren Besuch telefonisch an oder bitten per Mail um einen Termin, damit wir auch Zeit für Sie und Ihr Anliegen haben.

Hausrecht

Die Schulleitung übt auf Grundlage des Schulgesetzes des Landes NRW und der Schulordnung das Hausrecht aus. Bei Verstößen gegen die Schulordnung werden geeignete Maßnahmen ergriffen (siehe Konsequenzen der Schulregeln als auch formell SchulG NRW §53).

Bei Gewaltausübung im Schulalltag durch Kinder greift die durch die Schulkonferenz am 29.04.2025 verabschiedete Regelung „Wer schlägt, der geht!“. Als Ergänzung zu unserem Erziehungskonzept und den vereinbarten Konsequenzen bei Missachtung der Schulregeln haben wir uns gemeinsam auf diese „Sofortmaßnahme“ verständigt, um Kinder vor Kindern zu schützen, die ihre Emotionen und Kräfte nicht unter Kontrolle haben. Dieser Ausschluss erfolgt in Anlehnung an §53 SchulG NRW und wird den Eltern im Nachgang schriftlich bestätigt / mitgeteilt.

Stören Erwachsene / Eltern / Erziehungsberechtigte durch ihr  Verhalten den Schulfrieden kann ein Betretungsverbot (Hausverbot) ausgesprochen werden.

Handy- und Smartwatchordnung

Gemäß der Vorgaben des Landes sind auch wir dazu aufgefordert die Nutzung oder auch das Verbot von mobilen Endgeräten in der Schule festzulegen, in einem Konzept / einer Vereinbarung zu verankern und diese durch die Schulkonferenz in die Schulordnung aufnehmen zu lassen. Anlässlich der ministeriellen Empfehlungen und zeitlichen Verpflichtungen werden diese aktuell erarbeitet